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Verkehrsrecht

Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall durchzusetzen. Solche Ansprüche können im Bereich der Sachentschädigung, wie Reparaturkosten, Mietwagenkosten und bei Personenschäden wie verletzungsbedingten Aufwendungen und Schmerzensgeld bestehen.

Durch ein unabhängiges Sachverständigengutachten und durch eine anwaltliche Vertretung ist gewährleistet, dass Sie den Ihnen zustehenden Geldbetrag auch erhalten werden. Wichtig zu wissen ist, dass bei alleinigem Verschulden des Gegners dessen Haftpflichtversicherung auch die Kosten der anwaltlichen Beauftragung tragen muss.

Aber auch in Fragen des Ordnungswidrigkeitenrechts, d. h. im Falle eines Geschwindigkeitsverstosses, des Überfahrens einer roten Ampel, des Nichteinhaltens der Abstandsregelungen etc. beraten wir Sie gerne.
Dazu gehört auch die Problematik der Punkte im Verkehrszentralregister deren Folgen und die Frage, wie Sie diese Punkte abbauen können.

Wir übernehmen gerne Ihre Vertretung im Verkehrsstrafrecht, z. B. bei Fahrten in fahruntüchtigem (z. B. alkoholisiertem) Zustand, bei Fragen des Entzuges der Fahrerlaubnis, und wie Sie Ihren Führerschein zurückerlangen können, usw.
Dazu gehört selbstverständlich auch die Problematik einer bevorstehenden medizinisch-psychologischen-Untersuchung (der sog. M.P.U.).

Strafrecht

Wir beraten und verteidigen Sie im Strafrecht.

Oft müssen sich die Betroffenen eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens nicht nur mit juristischen Problempunkten auseinandersetzen, sondern befinden sich auch emotional in einer besonderen Ausnahmesituation. Wir gehen auf die Bedürfnisse der Betroffenen in erforderlichem Maße ein und überzeugen durch Kompetenz, Engagement, Erfahrung, Diplomatie und dem notwendigen Nachdruck, mit welchem wir für die Rechte unserer Mandanten einstehen.

Das Justizopfer Norbert Kuß hat einmal gesagt: „Wer schuldig ist, braucht gute Anwälte. Wer unschuldig ist, braucht die besten“.

Bei juristischen Problemen im Strafrecht stehen wir Ihnen verantwortungsvoll und engagiert für eine effektive Strafverteidigung zu Ihrer Verfügung und überzeugen nicht zuletzt dadurch, dass wir das Gespür dafür haben, im jeweiligen juristischen Einzelfall die richtige Verteidigungsstrategie zu wählen.

Folgende Teilbereiche erfasst unsere strafrechtliche Tätigkeit:

  • Allgemeines Strafrecht
  • Berufung und Revision
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Internetstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Kapitalstrafrecht
  • Nebenklage - Opfervertretung
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Sexualstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Wiederaufnahme
  • Wirtschaftsstrafrecht

Transportrecht

Wir übernehmen die Beratung über Fragen des Transportrechtes, wozu u.a. Fragen des Transportvertrages, Geltendmachung von Ansprüchen und/oder deren Abwehr gehören.

Auch bei Fragen von Verstößen gegen Sozialvorschriften (Verstoß gegen die Ruhezeit etc.) können Sie sich selbstverständlich an uns wenden.

Arzthaftungsrecht

Wir beraten und vertreten Sie in Fällen, bei denen Schadenersatzansprüche aufgrund fehlerhafter ärztlicher Behandlung gegenüber Krankenhausträgern, behandelnden Ärzten und Versicherungen geltend gemacht werden können.
Wir versuchen, durch die Einschaltung der Gutachter- und Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Frankfurt, Ihnen schnell zu Ihrem Recht zu verhelfen. Dies betrifft nicht nur den Schmerzensgeldanspruch, sondern auch darüber hinausgehende Ansprüche wie z.B. Ersatz für Haushaltsführungkosten etc.

Opferrecht

Das Opferrecht dient dem Schutz des Geschädigten. Es umfasst alle Rechtsgebiete, die berührt sein können, wenn es um die Aufarbeitung von Folgen einer Straftat geht.

"Gemeinsam im Recht für Opfer von Straftaten" bedeutet zumeist als Anwalt für Opferrecht im Strafverfahren dem Opfer zur Seite zu stehen und in seinem Sinne tätig zu werden.
Wir vertreten Sie daher in allen Strafsachen hier in Wetzlar oder an anderen Strafgerichten in unserem Einzugsbereich. Wir werden grundsätzlich dann nicht als Strafverteidiger tätig, sondern vertreten Sie als Zeugenbeistand, Vertreter der Nebenklage oder Person Ihres Vertrauens, um Ihre Interessen zu wahren.

Im Opferrecht geht aber auch um sämtliche Belange aus dem Zivil- und Sozialrecht. Auch aus diesen Rechtsgebieten gibt es Ansprüche, die einzufordern sind.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit in diesem Bereich liegt auf dem Opferentschädigungsrecht, insbesondere der Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz, dem OEG.

Natürlich tragen wir auch dafür Sorge, dass Ihnen Ihre zivilrechtlichen Ansprüche, die in der Geltendmachung von Schadensersatz- und /oder Schmerzensgeldansprüchen bestehen, zugesprochen werden können.

Aber auch der familienrechtliche Bereich kann betroffen sein. Denn auch innerhalb einer Familie kann es zu Straftaten kommen. Daher hat der Gesetzgeber das sog. Gewaltenschutzgesetz in Kraft treten lassen. Selbstverständlich sind Sie diesbezüglich ebenfalls bei uns in guten Händen, wenn es um Ihre Interessenvertretung geht.

Nicht zu vernachlässigen ist der Bereich des Arbeitsrechts, denn gerade in den letzten Jahren greift der Begriff des „Mobbing“ immer mehr um sich. Was Sie tun können, wenn Sie Mobbingopfer am Arbeitsplatz sind? Sprechen Sie uns an!

Wir setzen uns für Opfer ein.

Kontaktdaten

Dr. Woeller, Tschakert & Partner
Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechtsanwälte - Notar - Fachanwälte
Bahnhofstraße 2
35576 Wetzlar

Telefon (0 64 41) 40 08-0
Telefax (0 64 41) 40 08-19
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